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„Es ist ein weiter Weg bis dahin, dass die Leute begreifen, dass das Urheberrecht in seiner herkömmlichen Form keinen Sinn ergibt.“

Dieses Interview mit Lawrence Lessig zum zehnten Geburtstag von Creative Commons ist zuerst im „Jahrbuch Netzpolitik 2012 – Von A wie ACTA bis Z wie Zensur“ erschienen.

netzpolitik.org: Sicher hast du diese Frage schon viel zu oft beantwortet, aber warum habt ihr Creative Commons gegründet?

Lawrence Lessig:
Der konkrete Anlass war, dass wir damals den Fall Eldred vs. Ashcroft verhandelten, und Eric Eldred war skeptisch, ob wir den Fall gewinnen könnten. Und er sagte, er wolle sicherstellen, dass bei der Verhandlung nicht bloß ein verlorener Fall vor dem Supreme Court heraus käme, sondern dass daraus ein tragfähiges Fundament entstehen würde für das, was wir heute Freie Kultur nennen.

Ich fand das richtig; und ich erkannte (was noch wichtiger war), dass wir, um jemals echte Veränderungen zu bewirken, bei den Menschen selbst auf Verständnis hinwirken müssten. Das hier würde sich nicht von oben verordnen lassen, es würde von unten wachsen müssen. Also begannen einige von uns darüber zu sprechen, wie man so eine Bewegung schaffen könnte, um diese Idee umzusetzen: Wie man Menschen in die Lage versetzen könnte, zu zeigen, dass sie an keines der beiden Extreme glauben – weder an perfekte Kontrolle noch an den Verzicht auf sämtliche Rechte. Und das war die Initialzündung für Creative Commons.

netzpolitik.org: Es gab doch schon mehrere Open-Content-Lizenzen. Warum habt ihr eigene CC-Lizenzen entwickelt, statt zum Beispiel die bestehenden Lizenzen der Free Software Foundation zu unterstützen?

Lawrence Lessig: Das hatte zwei Gründe.

(more...) Gastbeitrag in Allgemein, Recht
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Sampling-Urteil des BGH: Zwei Takte Leistungsschutzrecht

Wenn Christoph Keese im Zusammenhang mit Urheberrecht jubelmeldet, dann verheißt das in der Regel für Internet und Internetnutzer nichts Gutes. Keese fühlt sich durch das jüngste BGH-Urteil zum Tonträger-Sampling („Metall auf Metall II“) in seiner Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger bestätigt:

In der Begründung zum Regierungsentwurf für das Leistungsschutzrecht spielt die sogenannten „Metall auf Metall“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine wichtige Rolle. Sie handelt vom Tonträger-Sampling. Auf diese Entscheidung nimmt die Regierung ausdrücklich Bezug und begründet damit auch den Schutz auch „kleinster Teile“ eines Presseerzeugnisses. Heute hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren wichtigen Urteil („Metall auf Metall II“) seine Auffassung bestätigt und bekräftigt. Danach erstreckt sich der Schutz des Leistungsschutzrechts für Musikproduzenten auch auf kleinste Teile.

Des einen Freud, des gemeinen Internetnutzers Leid. Der BGH setzt damit seine inzwischen völlig lebensfremde und remixkulturfeindliche Rechtsprechung fort. In der Pressemeldung zum Urteil heißt es als Begründung, warum selbst zwei Takte einer Rhythmussequenz des Titels „Metall auf Metall“ nicht einfach gesampelt werden dürfen:

Eine freie Benutzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings ausgeschlossen, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen.

(more...) Leonhard Dobusch in Allgemein, Recht
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