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Remixerin #25 Electric Indigo: „‚Recht auf Remix‘ hört sich erfrischend an“

Logo von electric:indigo

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In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Electric Indigo.

Electric Indigo arbeitet seit 24 Jahren als DJ und macht seit 20 Jahren Musik. Als DJ spielt sie abstrakten, vielen Leuten eher düster erscheinenden Techno, dessen Strukturen von geradlinig über gebrochen bis zu beatfrei gehen. Als Musikerin und Komponistin verfolgt sie größtenteils eine experimentellere Richtung. Sie beschäftigte sich in den letzten Jahren sehr viel mit granularer Resynthese von gesprochener Sprache und der Dekonstruktion von Rhythmen und Klängen im Allgemeinen. Außerdem spielt die gezielte räumliche Verteilung von musikalischen Elementen eine sehr wichtige Rolle in ihren Werken.

Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

Nur in Auftragsarbeiten. Ich mache gerne Remixes für Kolleginnen und Kollegen. Dabei versuche ich mit meist wenigen aber signifikanten Elementen des Originals eine für mich typische Version zu schaffen. Das gelingt mir in der Regel mittels (granularer) Dekonstruktion.

Du veröffentlichst teilweise auch Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz und erlaubst damit anderen, sie zu remixen. Hast Du keine Angst, dass Leute damit Dinge tun, die Dir nicht gefallen?

Als GEMA-Mitglied darf ich das eigentlich nicht. Deshalb sollte man das nicht an die allzugroße Glocke hängen. Die CC-Lizenz setzt natürlich das Vertrauen voraus, dass sie auch eingehalten wird. Ich habe ein paar wenige Stücke und einige Sounds unter der Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Unported Lizenz der female:pressure Community zur Verfügung gestellt. Nein, ich habe keine Angst davor, dass deswegen jemand etwas ungutes damit macht. So was kann sowieso passieren. Auch wenn andere Leute meine Platten spielen, passiert das in einem von mir nicht kontrollierbaren Kontext und könnte völlig daneben sein. Sobald ein Werk veröffentlicht wird, entzieht es sich mehr oder weniger der Kontrolle und geht im besten Fall in eine Art Allgemeingut über.

Was macht für Dich einen guten Remix aus?

Ein guter Remix ist eine überzeugende Neuinterpretation und kann dem Original oder der zugrunde liegenden Version zusätzliche Dimensionen verleihen. Er greift Ideen auf und führt sie auf originelle Art weiter.

Hast Du schon einmal aus nur aus rechtlichen Gründen ein Sample oder ähnliches nicht verwendet und warum?

Nein. Ich arbeite nur mit Samples, wenn ich einen Remix machen soll – dann ist das natürlich erwünscht. Ich habe beim Musik Machen schon immer größte Freude bei der Suche nach Sounds empfunden.

Wurdest Du schon einmal abgemahnt oder hattest rechtliche Probleme wegen Deiner künstlerischen Tätigkeit? 

Ein SoundCloud-Bot hat einmal eine Verwarnung geschickt, die völlig unbegründet war. Der einzige Zusammenhang zwischen meinem, angeblich ein Copyright-Infringement darstelltenden Track und dem „Original“ war, dass beide auf der gleichen Compilation erschienen sind. Die SoundCloud-Admins haben auch sehr schnell auf meine Antwort und Klarstellung reagiert und gaben meinen Track gleich wieder frei. Das ganze Prozedere – von Verwarnung bis zur erneuten Freigabe – dauerte nur etwa 2 Stunden. Das war das einzige Erlebnis dieser Art.

Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?

Ich finde, eine Vergütung sollte nur für kommerziellem Gebrauch gefordert werden. „Recht auf Remix“ hört sich ganz erfrischend an. Die Frage ist aber natürlich, wie das gestaltet sein soll, wer soll wen vergüten, wie kann es exekutiert werden.

Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix?

„Queen In My Empire“ von Rhythm & Sound with Jennifer Lara…

…das ist eine Neugestaltung von Cornell Campbell’s „King In My Empire“:



Leonhard Dobusch in Interview
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