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Remixerin #7 Zoe.Leela: „Jede Idee baut auf der eines anderen auf“

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Zoe Leela (Bild: tompigs.com)

In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal:  Zoe.Leela, Sängerin und Songwriterin aus Berlin.

Könntest Du Deinen Werdegang und Deine Musik kurz beschreiben?

In der festen Überzeugung, dass Kreativität als Wert für alle da ist, habe ich sowohl meine Debut EP „Queendom Come“ (2009) als auch mein Debut Album „Digital Guilt” (2012) unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht. Mit meinem Werdegang kann ich mittlerweile an vielen Beispielen zeigen, wie sich meine unter nicht-kommerziellen Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichten Werke außerhalb traditioneller Schemata dennoch kommerziell verwerten lassen. Zoe.Leela steht daher für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Urheberrecht, welches die private und faire Nutzung digitaler Güter nicht behindert, und gleichzeitig die Künstler, Autoren, Wissenschaftler und Forscher an Gewinnen beteiligt – und nicht etwa Wertschöpfungsketten und alte Geschäftsmodelle multinationaler Konzerne fördert. Ein wichtiges Bindeglied zwischen Free Culture und Business ist dabei für mich die C3S, eine gemeinschaftliche Initiative mit KünstlerInnen und für KünstlerInnen, eine neue und richtungsweisende europäische Verwertungsgesellschaft zu gründen.

Was meine Musik angeht, so wurde mein Debut Album „Digital Guilt kürzlich als ein „Berliner Bastard“ beschrieben, „der mit voller Wucht süße Popklänge mit kreativen Beats und Gitarrenriffs vereint.“ Des Weiteren: „leiste sich Digital Guilt einen immensen Abwechslungsreichtum. Mal poppig, mal smooth, mal was für den Club, mal verzweifelt mit verschmiertem Make Up, mal unterkühlt mit größter Souveränität“. Ich stimme all dem gerne zu.

Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

Ich “verwende“ Werke Dritter in meinem kreativen Prozess. Jede Idee baut auf der eines anderen auf. Das neuste Video zu meinem Song „Pink Lips“ zum Beispiel (siehe Embed), basiert auf einem alten Hollywood Film, dessen Schutzfrist abgelaufen ist umd wir somit das Material für unseren eigenen Kontext nutzen konnten.

Du veröffentlichst Deine Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz und erlaubst damit anderen, sie zu remixen. Hast Du keine Angst, dass Leute damit Dinge tun, die Dir nicht gefallen?

Kunst eröffnet dem Betrachter sowohl die Chance als auch das Risiko, mit sich selbst in Kontakt zu treten bzw. zu bleiben. Ich sehe das bei der Musik nicht anders. Daher ist Musik auch eine hochdifferenzierte Kommunikation mit der Gesellschaft. Wieso sollte ich diese Kommunikation werten, manipulieren oder gar unterbinden? Das käme einer Restriktion und Unterbindung von Kunst- und Meinungsfreiheit gleich.

Dinge, die mir nicht gefallen sind andere, zum Beispiel, wenn Leute als industriepolitisches Instrument mit den (scheinbaren) Interessen der Kreativschaffenden argumentieren, um Wirtschaftsinteressen durchzusetzen.

Was macht für Dich einen guten Remix aus?

Musik materialisiert sich nicht mehr vorrangig in und mit der Produktion von abgeschlossenen Werken, sondern verkörpert Reflexionsweisen; es geht heute um Handlungen und Haltungen parallel zur Kunst. Dabei kann die Kunst (Remix) auch vom Werk (Original) distanziert, entkoppelt und/oder systematisch infrage gestellt werden.

Ich gebe jedoch zu, wenn jemand meine Songs remixed freue ich mich natürlich dennoch, wenn die Quelle erkennbar ist, der Song selber aber zu einem Ort des experimentellen Austauschs geworden ist.

Hast Du schon einmal aus nur aus rechtlichen Gründen ein Sample oder ähnliches nicht verwendet und warum?

Ja. Ich wollte ursprünglich bei meinem Song „I Am“ einen Sample von Missy Elliott und Ice T verwenden, da ich aber weiß, dass ich mit meiner kulturpolitischen Haltung polarisisere, wollte ich meinen Kritikern keine Fläche bieten und habe mich an die Regeln gehalten.

Wurdest Du schon einmal abgemahnt oder hattest rechtliche Probleme wegen Deiner künstlerischen Tätigkeit?

Nein, ich wurde noch nie abgemahnt. Ich hatte bisher auch keine rechtlichen Probleme. Mein Anspruch auf eine wirtschaftliche Beteiligung gegenüber Dritten, die mit meinen Werken Geld verdienen wurde – abgesehen von Seiten der GEMA – Rechnung getragen. Dies wird allerdings nicht von jedem gerne gesehen. Das Musikbusiness ist wie jeder andere Wirtschaftszweig primär an Profit interessiert. Da passt eine erfolgreiche Selbstvermarktung nicht wirklich in das Konzept. Trotz der wirtschaftlichen Vorteile, die mir die CC-Lizenzen verschaffen, werde ich als Künstlerin aufgrund der Wahl meiner Lizenzierung von der Verwertung ausgeschlossen. Eine Zwei–Klassen-Gesellschaft im Umgang mit geistigem Eigentum ist die Konsequenz.

Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?

Die Frage stellt sich für mich nicht. Durch die Erstellung der Creative-Commons-Lizenzverträge sind den Urhebern Optionen an die Hand gegeben worden, festzulegen, ob und unter welchen Bedingungen (im privaten Raum) eigene Werke geremixed werden dürfen. Entsteht ein Remix im kommerziellen Raum, werden Zahlungen vereinbart. Aber bitte lasst den Menschen doch auch ihren Spaß an Kreativität und Produktivität. Es lebe die Vielseitigkeit!

Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix?

Mein persönlicher Lieblingsremix ist der The-Unik-Tambour-Battant-Remix meines Songs „Destroy She Says, welcher der Gewinnerbeitrag von The Unik beim Remix Contest in Kooperation mit dem Beat Magazin (2010) war.



Leonhard Dobusch in Interview
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Kommentare

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1 Kommentar

    DieterK

    Sorry, leider verstehe ich nicht, was hier gemeint ist:

    „Musik materialisiert sich nicht mehr vorrangig in und mit der Produktion von abgeschlossenen Werken, sondern verkörpert Reflexionsweisen; es geht heute um Handlungen und Haltungen parallel zur Kunst.“

    Verkörpert Reflexionsweisen: Welche? Und wie geschieht/funktioniert diese „Verkörperung“?
    Handlungen und Haltungen parallel zur Kunst:
    Was für Handlungen und Haltung sind gemeint? Warum sind diese nicht Teil der Kunst, sondern stehen außerhalb (parallel)?

    „Dabei kann die Kunst (Remix) auch vom Werk (Original) distanziert, entkoppelt und/oder systematisch infrage gestellt werden.“

    Wie kann das Original den Remix „systematisch“ infrage stellen? Beispiele?

    „Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?
    Die Frage stellt sich für mich nicht. Durch die Erstellung der Creative-Commons-Lizenzverträge sind den Urhebern Optionen an die Hand gegeben worden, festzulegen, ob und unter welchen Bedingungen (im privaten Raum) eigene Werke geremixed werden dürfen.“

    Genau mit dieser Frage sollten sich die Nutzer von CC-Lizenzen eingehend beschäftigen, da CC-Lizenzen durch das hier propagierte / geforderte „Recht auf Remix“ ausgehebelt (de facto abgeschafft) werden.

    Im Klartext: Ein Remix-Recht nimmt den Urhebern die Optionen, die sie durch CC gerade erst bekommen haben.