Das Computermagazin c’t bittet auch dieses Jahr wieder um Einreichungen zu einem Remix-Wettbewerb. Im Unterschied zum letztjährigen Wettbwerb „Game Over“ ist dieses Jahr das Ausgangsmaterial unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC-BY-SA-NC) verfügbar. In der Ankündigung bei heise.de heißt es dazu:
Das Computermagazin c’t startet einen neuen Remix-Wettbewerb mit der kanadischen Rock-Band The Easton Ellises. Auf der Wettbewerbsseite www.ct.de/remix können Sie sich zum Wettbewerb anmelden und anschließend die einzelnen Tonspuren der Songs „SexDrugsRocknRoll“ und „Falcon 69“ herunterladen. Die Band hat die Songs unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA-NC 3.0 freigegeben. Sie dürfen Ihren Remix also auch abseits des Wettbewerbs frei im Internet verteilen.
In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Electric Indigo.
Electric Indigo arbeitet seit 24 Jahren als DJ und macht seit 20 Jahren Musik. Als DJ spielt sie abstrakten, vielen Leuten eher düster erscheinenden Techno, dessen Strukturen von geradlinig über gebrochen bis zu beatfrei gehen. Als Musikerin und Komponistin verfolgt sie größtenteils eine experimentellere Richtung. Sie beschäftigte sich in den letzten Jahren sehr viel mit granularer Resynthese von gesprochener Sprache und der Dekonstruktion von Rhythmen und Klängen im Allgemeinen. Außerdem spielt die gezielte räumliche Verteilung von musikalischen Elementen eine sehr wichtige Rolle in ihren Werken.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Nur in Auftragsarbeiten. Ich mache gerne Remixes für Kolleginnen und Kollegen. Dabei versuche ich mit meist wenigen aber signifikanten Elementen des Originals eine für mich typische Version zu schaffen. Das gelingt mir in der Regel mittels (granularer) Dekonstruktion.
Du veröffentlichst teilweise auch Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz und erlaubst damit anderen, sie zu remixen. Hast Du keine Angst, dass Leute damit Dinge tun, die Dir nicht gefallen?
Als GEMA-Mitglied darf ich das eigentlich nicht. Deshalb sollte man das nicht an die allzugroße Glocke hängen. Die CC-Lizenz setzt natürlich das Vertrauen voraus, dass sie auch eingehalten wird. Ich habe ein paar wenige Stücke und einige Sounds unter der Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Unported Lizenz der female:pressure Community zur Verfügung gestellt. Nein, ich habe keine Angst davor, dass deswegen jemand etwas ungutes damit macht. So was kann sowieso passieren. Auch wenn andere Leute meine Platten spielen, passiert das in einem von mir nicht kontrollierbaren Kontext und könnte völlig daneben sein. Sobald ein Werk veröffentlicht wird, entzieht es sich mehr oder weniger der Kontrolle und geht im besten Fall in eine Art Allgemeingut über.
In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Zoe.Leela, Sängerin und Songwriterin aus Berlin.
Könntest Du Deinen Werdegang und Deine Musik kurz beschreiben?
In der festen Überzeugung, dass Kreativität als Wert für alle da ist, habe ich sowohl meine Debut EP „Queendom Come“ (2009) als auch mein Debut Album „Digital Guilt” (2012) unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht. Mit meinem Werdegang kann ich mittlerweile an vielen Beispielen zeigen, wie sich meine unter nicht-kommerziellen Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichten Werke außerhalb traditioneller Schemata dennoch kommerziell verwerten lassen. Zoe.Leela steht daher für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Urheberrecht, welches die private und faire Nutzung digitaler Güter nicht behindert, und gleichzeitig die Künstler, Autoren, Wissenschaftler und Forscher an Gewinnen beteiligt – und nicht etwa Wertschöpfungsketten und alte Geschäftsmodelle multinationaler Konzerne fördert. Ein wichtiges Bindeglied zwischen Free Culture und Business ist dabei für mich die C3S, eine gemeinschaftliche Initiative mit KünstlerInnen und für KünstlerInnen, eine neue und richtungsweisende europäische Verwertungsgesellschaft zu gründen.
Was meine Musik angeht, so wurde mein Debut Album „Digital Guilt“ kürzlich als ein „Berliner Bastard“ beschrieben, „der mit voller Wucht süße Popklänge mit kreativen Beats und Gitarrenriffs vereint.“ Des Weiteren: „leiste sich Digital Guilt einen immensen Abwechslungsreichtum. Mal poppig, mal smooth, mal was für den Club, mal verzweifelt mit verschmiertem Make Up, mal unterkühlt mit größter Souveränität“. Ich stimme all dem gerne zu.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Ich “verwende“ Werke Dritter in meinem kreativen Prozess. Jede Idee baut auf der eines anderen auf. Das neuste Video zu meinem Song „Pink Lips“ zum Beispiel (siehe Embed), basiert auf einem alten Hollywood Film, dessen Schutzfrist abgelaufen ist umd wir somit das Material für unseren eigenen Kontext nutzen konnten.
Du veröffentlichst Deine Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz und erlaubst damit anderen, sie zu remixen. Hast Du keine Angst, dass Leute damit Dinge tun, die Dir nicht gefallen?
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