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Urheberrechtrechtsreform zwischen Geheimverhandlungen und Crowdsourcing

Auf unterschiedlichen Ebenen – von internationalen Verträgen über die supranationale EU-Ebene bis hin zu einer nationalen Initiative in Finnland – wurden in den letzten Tagen Initiativen zur Reform des Urheberrechts bekannt, die schön die Bandbreite an möglichen Herangehensweisen illustrieren.

Nina Paley, CC-BY-SA

Nina Paley, CC-BY-SA, http://mimiandeunice.com/2011/05/23/copyright-reform/

Transatlantisches Freihandelsabkommen (TAFTA)

Am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz wurde bekannt, dass im Zuge der Verhandlungen rund um ein transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU auch Änderungen an Urheberrecht bzw. Copyright behandelt werden sollen. Über den konkreten Verhandlungsstand ist in bester ACTA-Tradition jedoch nichts bekannt. Monika Emert kann in ihrem Bereicht für heise.de deshalb auch nur spekulieren:

Unter dem Einfluss einer starken Unterhaltungsindustrie wird dabei gerade US-Unterhändlern nachgesagt, dass sie für Maximalforderungen im Urheberrecht eintreten.

In eine ähnliche Richtung gehen auch die Eindrücke der liberalen EU-Abgeordneten Marietje Schaake, die Emert in ihrem Beitrag zitiert:

Ich höre immer wieder, dass die USA und die EU in der Frage Schutz des Geistigen Eigentum gespalten seien. Tatsächlich aber gehen die Gräben quer durch die Gesellschaft auf beiden Seiten des Atlantik.

Ein umfassendes Abkommen wie TAFTA sei aber schwerer wegen einzelner Bestimmungen zu kippen als das beim Spezialabkommen ACTA der Fall war.

Angesichts des Lobby-Drucks von Seiten großer US-Unternehmen und dem schon bekannten Muster geheimer Verhandlungen scheint TAFTA also kaum das Forum für jene ausgewogene Reformen zu sein, die das Urheberrecht mit digitalem Alltagshandeln wieder versöhnen könnten; eher im Gegenteil, es würde mich nicht wundern, sollten einige Zombie-Passagen aus ACTA im Kontext von TAFTA wiederauferstehen.

EU-Ebene: „Lizenzen für Europa“

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier eröffnete gestern offiziell den bereits seit längerem angekündigten „strukturierten Dialog“ zur Urheberrechtsreform unter dem Titel „Licenses for Europe“. In der Aussendung betont Barnier die Einbindung „aller Stakeholder“ und nennt vier „legitime Problemkreise“, die es zu diskutieren gelte (meine gekürzte Übersetzung):

1. Grenzüberschreitende Portabilität von Diensten, die Zugang zu Online-Inhalten anbieten: Wie können wir sicherstellen, dass die Europäer einen besseren, transnationalen Online-Zugang zu Musik- und Video-Diensten haben? Und wie können wir besser garantieren, dass diese Dienste auch weitergenutzt werden können, wenn Abonnenten sich mit ihren Smartphones und Tablets an unterschiedlichen Orten in Europa aufhalten?

2. Online-Zugang zu europäischen Filmen: Nur 15% unseres reichhaltigen cineastischen Erbes ist derzeit online verfügbar, und häufig nur in nationalem Rahmen! Einerseits werden tausende qualitätsvolle Filme und Dokumentationen jedes Jahr mit geringen Budgets produziert ohne jemals auf legalen Plattformen zugänglich zu sein. Andererseits werden tausende zahlungswillige Filmfans enttäuscht, die etwas anderes sehen wollen als die üblichen Blockbuster.

3. Die Situation hinsichtlich Inhalten, die andere Online-Inhalte wiederverwenden, sowie Schwierigkeiten für kleine Unternehmen und Nutzer die entsprechend notwendigen Lizenzrechte zu erwerben: Wir müssen die Dimension des Problems besser verstehen – ob diese Probleme trotz praktikabler und bereits vorhandener Regelungen bestehen – und in jedem Fall sicherstellen, dass vertragliche und technologische Lösungen zum Vorteil aller gefunden werden, wo diese erforderlich sind.

4. Lösungen um die Potentiale bei der Auswertung größerer Text- und Datenmengen ausschöpfen zu können.

Im Vergleich mit den exklusiven TAFTA-Verhandlungen darf der Ansatz von EU-Kommissar Barnier fast schon als partizipativ gelten. Selbst die Liste der Themen geht eindeutig in die richtige Richtung, wenn auch der alleinige Fokus auf Lizenzierung sicher zu kurz greift. Ich würde deshalb nicht so weit gehen wie Jérémie Zimmermann, der in einer Aussendung von La Quadrature du Net den Vorschlag gestern als „empörenden Versuch zur Vermeidung einer Urheberrechtsreform“ bezeichnet hat. Seinen konkreten Kritikpunkten kann ich mich aber durchaus anschließen:

  • 78% der Mitglieder der Arbeitsgruppe zu nutzergenerierten Inhalten („user-generated content“) sind einer Übersicht von La Quadrature du Net zu Folge der Seite der Rechteinhaber und Verwertungsindustrie bzw. -gesellschaften zuzuordnen.
  • Die Ziele und Fragestellungen der Arbeitsgruppe weisen eine klaren Bias auf, indem sie den Fokus ausschließlich auf neue Lizenzierungsweisen legen.
  • Zentrale Fragen, wie jene nach Änderungen beim Katalog urheberrechtlicher Schrankenregelungen wie zum Beispiel die Einführung einer Bagatellschranke oder eines Rechts auf Remix, stehen bewusst nicht auf der Agenda.

Finnland: Crowdsourcing Copyright Reform

In Finnland gibt es die Möglichkeit via Crowdsourcing im Rahmen des sogenannten „Open Ministry“ kollaborativ an Gesetzesvorschlägen zu arbeiten. Erhält ein derartiger Vorschlag binnen 6 Monaten 50.000 Stimmen muss es zu einer Abstimmung über den Vorschlag kommen. Unter dem Titel „Common Sense in Copyright“ hat nun die Initiative „49.999 Group“ einen Crowdsourcing-Anlauf zur Reform des finnischen Urheberrechts und hier insbesondere der strafbewehrten Sanktionen gestartet. In ihrem auch auf Englisch verfügbaren Kampagnen-Statement heißt es (meine Übersetzung):

Wir sind überzeugt dass ein faires Zukunftsmodell gefunden werden kann durch eine Vertiefung der wechselseitig vorteilhaften Kollaboration zwischen Kunstschaffenden und ihrem Publikum sowie durch eine Verbesserung jener Gesetze, die wegen kurzsichtiger Unternehmensinteressen verabschiedet wurden.

Die Initiative läuft bis Juli 2013, aber bereits jetzt haben über 14.000 Finnen unterzeichnet und der Vorschlag gehört einem EDRI-Bericht zu Folge zu den meistdiskutierten des Open Ministry.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich auf netzpolitik.org.



Leonhard Dobusch in netzpolitik.org, Recht
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