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Zur netzpolitischen Dimension von Gangnam Style

Das Video „Gangnam Style“ des südkoreanischen Rappers Psy ist bereits seit einiger Zeit das meistgesehene YouTube-Video aller Zeiten mit derzeit knapp 870 Millionen Views und man braucht kein Prophet sein um zu prognostizieren, dass es die 1-Milliarde-Marke knacken wird. Die Originalversion ist in Deutschland geblockt, es finden sich aber Kopien auf YouTube, die nicht gesperrt sind und mit Hilfe von Browser-Extensions wie zum Beispiel dem YouTube Unblocker lässt sich auch das Originalvideo ansehen.

Der virale Erfolg machte nicht nur Psy von einem südkoreanischen zu einem Weltstar, sondern hatte, wenn man der Wikipedia-Seite über Gangnam Style glauben darf, noch viel weitreichendere Konsequenzen:

Nach dem Erfolg des Musikvideos pocht Südkorea auf ein Anziehen der Nachfrage von Touristen aus aller Welt. Jayne Clark von der USA Today schrieb, dass Gangnam Style Seoul „auf der Reisekarte platziert hatte“. Die Fluggesellschaft British Airways kündigte an, ab 2. Dezember 2012 Flüge nach Seoul sechs mal die Woche anzubieten. Wegen des Gangnam-Style-Phänomens ist die Nachfrage nach Flugtickets „enorm“ angestiegen.

Auch die Musikindustrie profitiert, mit Gangnam Style hat sich das ganze Genre K-Pop am US-Markt etabliert und der Song selbst schaffte es auf Platz 1 in zahlreichen Verkaufscharts (auch in Deutschland).

In netzpolitischer Hinsicht ist Gangnam Style gleich in mehrfacher Hinsicht instruktiv. Klar ist, dass der Erfolg von Gangnam Style nicht mit der Durchsetzung von Urheberrechten zusammenhängt, eher im Gegenteil. Maßgeblichen Anteil am Erfolg hat der Verzicht auf die Durchsetzung von Urheberrechten, und zwar nicht nur was die Weitergabe der Originaldatei betrifft, sondern auch hinsichtlich der Erstellung von Remixes und Parodien. Dass ein Verzicht auf Durchsetzung durch den Rechteinhaber nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit ist, beweisen allerdings die zahlreichen geblockten Parodien auf YouTube. Witzigerweise ist Gangnam Style Hitler in Deutschland nicht gesperrt:

Ein offizieller Copyright-Verzicht Psys ist übrigens nicht belegt, nur der faktische Verzicht auf Rechtsdurchsetzung. Das ist deshalb entscheidend, weil viele der Remixes auch nach US-Fair-Use eine Urheberrechtsverletzung darstellen (vgl. dazu „Parodies Of Rap Artist Psy’s Gangnam Style Are Fun. But Are They Legal?“). Die Verwendung einer Creative-Commons-Lizenz hätte hier für mehr Rechtssicherheit gesorgt.

Klarerweise ist Gangnam Style kein Beweis dafür, dass ein Verzicht auf die Durchsetzung von Urheberrechten Erfolg garantiert – im konkreten und in anderen Fällen (z.B. Chris Brown’s Forever) handelt es sich um eine notwendige, keineswegs aber um eine hinreichende Bedingung für viralen Erfolg. Gleichzeitig illustriert das Beispiel Gangnam Style, dass Kulturmärkte auch jenseits von Urheberrechten nach dem Starprinzip funktionieren: Aufmerksamkeit zählt bzw. zahlt sich aus – und zwar auf verschiedenste Weise und auch für viele, die selbst keine Aufwände hatten.

Wenn die südkoreanische Nationalbank verkündet, dass die Außenhandelsbilanz des Landes auf Grund der gestiegenen K-Pop-Umsätze ins Plus gedreht hat, dann dokumentiert das, wie sehr (gerade auch: Kreativ-)Wirtschaft ein Nicht-Nullsummenspiel sein kann. Von dem Erfolg von Psy profitieren auch zahlreiche andere koreanische Künstler, ohne dass diese ihre Einkünfte deshalb mit ihm teilen müssen. Und das ist wohl in Ordnung so: denn auch Psy knüpft mit seinem Werk ja an zahlreiche K-Pop-Traditionen an und bedient sich dabei am gemeinsamen kulturellen Erbe.

So lässt sich zum Abschluss auch ein Argument zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverleger machen, ohne den Bogen damit zu überspannen. Alleine der Umstand, dass Suchmaschinen mit Links auf Verlagsangebote Geld verdienen, begründet eben nicht automatisch einen Vergütungsanspruch für Verlage. Mehr noch, mit so einem Vergütungsanspruch entstehen Transaktionskosten, die am Ende alle Beteiligten schlechter dastehen lassen könnten. Zum Beispiel, weil dadurch die Entstehung innovativer News-Dienstleistungen wie z.B. Rivva behindert wird, die Probleme der Presseverlage (Stichwort: Entbündelung) aber völlig unberührt bleiben. Wenn Gangnam Style ein Beispiel für Win-Win ist, dann ist das Leistungsschutzrecht ein Beispiel für Lose-Lose.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich auf netzpolitik.org.



Leonhard Dobusch in Meme, netzpolitik.org
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