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Zur netzpolitischen Dimension von Heino: Covern erlaubt, Remixen verboten

Mit seiner jüngsten Albumveröffentlichung „Mit freundlichen Grüßen“ hat der Schlagersänger Heino einen neuen Rekord für den Verkauf von Musikalben im Internet aufgestellt. Die Besonderheit dieses Albums und wohl hauptausschlaggebend dafür, dass gerade ein Schlagersänger mit Kernzielgruppe 50+ die Download-Charts anführt, ist der Umstand, dass es sich um ein Album voller Coverversionen handelt.

Auf wohlkalkulierte Weise singt Heino auf seiner Platte Lieder von viele Jahre jüngeren KünstlerInnen im Bereich Pop (Sportfreunde Stiller, Nena), Hip-Hop (Fanta 4, Absolute Beginner), Punkrock (Die Ärzte) und Industrial-Rock (Rammstein) nach. Wie sich alleine durch die markante Stimme Heinos dadurch der Charakter der Stücke verändert, ist durchaus hörenswert.

(more...) Leonhard Dobusch in Kunst, netzpolitik.org
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Zur netzpolitischen Dimension von Maschek: Illegal erfolgreiches Remix-Kabarett

Am Rande einer parlamentarischen Enquete der österreichischen Grünen zum Thema Urheberrecht habe ich ein kurzes Interview mit Robert Stachel, Mitglied der Satire- und Kabarett-Gruppe Maschek. geführt. Wikipedia beschreibt das Konzept von Maschek. wie folgt:

„Das Konzept von ‚Maschek.‘ besteht aus der Live-Synchronisation von zusammengeschnittenen Fernseh-Passagen. Ihre Neuvertonungen geben dem Videomaterial eine völlig neue Handlung, verwandeln die originären Inhalte in eine absurde Fernsehsatire. Opfer dieser Satire sind häufig Prominente wie Papst Benedikt XVI., Heinz Fischer, Wolfgang Schüssel, Alfred Gusenbauer, Karl-Heinz Grasser, Angela Merkel, Maria Fekter, Arnold Schwarzenegger, Werner Faymann oder der 1994 verstorbene Fernsehclown Arminio Rothstein alias Clown Habakuk.“

In Österreich sind Maschek. mit diesem Konzept so erfolgreich, dass sie mittlerweile von ihrem Bühnenprogramm leben können. Außerdem sind sie ständiger Bestandteil verschiedener Fernsehformate wie beispielsweise „Willkommen Österreich“ des Duos Stermann & Grissemann.

In dem Interview berichtet Stachel von den urheberrechtlichen Herausforderungen, die mit der kabarettistischen Neusynchronisation von Filminhalten verbunden sind. Einerseits gestaltet sich die Klärung von Rechten selbst für die bloße Verwendung im Rahmen der Bühnenfauftritte von Maschek. bisweilen schwierig, vor allem wenn es sich um Amateurinhalte („Found Footage“, z.B. von YouTube) handelt. Andererseits bereitet es Maschek. Probleme, Videos von ihren kreativen Fortschöpfungen online zugänglich zu machen. Genau diese möglichst einfache Verbreitung ihrer Videos im Netz ist für Maschek. aber entscheidend:

(more...) Leonhard Dobusch in Kunst, netzpolitik.org
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