(follow)

Recht auf Remix bei der #rp15: „Wider die Bewilligungskultur im Netz“

Die Initiative für ein Recht auf Remix wurde vor mittlerweile zwei Jahren auf der re:publica 2013 der Öffentlichkeit vorgestellt und war von Anfang an als längerfristiges Projekt angelegt. Dementsprechend öffnete auf der re:publica 2014 das online Remix-Museum seine digitalen Pforten.Und auch auf der re:publica 2015 war die Initiative für ein Recht auf Remix wieder präsent.

Neben einem kurzen Update über die Initiative gleich zu Beginn des Netzpolitischen Abends des Digitale Gesellschaft e. V., ging es auch im Vortrag von Leonhard Dobusch „Wider die Bewilligungskultur im Netz“ unter anderem um Recht auf Remix:

Zum Thema des Vortrags erschien während der re:publica auch noch ein Interview bei heise.de:

Wer profitiert zur Zeit von der aktuellen Rechtslage?

Die einzigen, die die Rechtefrage wirklich effizient geklärt kriegen, sind wenige große Unternehmen, vor allem Google. Weitergedacht heißt das: Manche Sachen kann ich eigentlich nur über die Google-Tochter Youtube auf legale Weise machen. Deutschland ist eine Ausnahme, wegen des Streits zwischen Youtube und der Gema. Die US-Sängerin Taylor Swift hat bekanntermaßen aus Protest über zu niedrige Einnahmen und die angebliche Kostenloskultur ihre Songs aus Spotify abgezogen. Auf Youtube aber sind alle ihre Lieder verfügbar.

Was würden Sie sich für die Zukunft wünschen?

Wir brauchen Tarife für neue Nutzungsformen, da sind die Verwertungsgesellschaften gefordert. Eine Lösung für alte Bücher und Filme wäre eine pauschale Lizenzierung nach Vorbild des Extended Collective Licensings in Norwegen. Für Mashups und Remixes bräuchte man einfach einen entsprechenden Gema-Tarif. Für Coverversionen gibt es den schon, warum bietet die Gema keine Remix-Tarife an? Und warum müssten neu entstehende Spotify-Wettbewerber die entsprechenden Rechte aufwändig einzeln klären? Das alles führt zu einer starken Einschränkung des Wettbewerbs. Statt um Nutzungskomfort und Qualität dreht sich der zur Zeit vor allem um die Frage, wo das Repertoire am wenigsten lückenhaft ist.

(more...) Alexander Sander in Interview
Kommentieren

Einladung zur Museumseröffnung mit Remixkabarett, Video und Buchpräsentation

Am 04. Mai, dem Sonntag vor der re:publica, feiert die Initiative für ein „Recht auf Remix“ des Digitale Gesellschaft e. V. mit der Eröffnung des Remix.Museums ersten Geburtstag. Ab 18 Uhr werden in den Räumen der mitveranstaltenden Heinrich-Böll-Stiftung zuerst die Remix-Kabarettisten von maschek. aus Wien das humoristische Potential von Remixkultur ausloten, bevor zum Thema „Everything is a Remix = Everything goes?“ eine von Judith Horchert (Spiegel Online) moderierte Runde mit dem Autor Dirk von Gehlen, dem Urheberrechtsexperten Till Kreutzer, der Medienhistorikerin Susanne Regener und dem Kulturpolitiker Carsten Werner eine kurze Stunde diskutiert. Im Anschluss daran wird es Brezn, Wein und Remixmusik von Barbnerdy geben.

Als kleinen Teaser zur Einstimmung auf den Event haben Moritz Jacobs – der kreative Kopf hinter der Gestaltung von rechtaufremix.org – und Anne-Céline Soenke gemeinsam mit Freunden ein schönes Video rund um die Frage „Was ist eigentlich Dein Lieblingsmeme?“ gedreht:

coverEbenfalls am 04. Mai präsentiert wird der Sammelband “Generation Remix: Zwischen Popkultur und Kunst” (iRights.Media), das man als E-Book bereits vorbestellen kann (1 Euro des Verkaufspreises geht als Spende an die Initiative Recht auf Remix):

Im Buch „Generation Remix“ erklären Remixerinnen und Remixer, was einen genialen Remix auszeichnet, erzählen von ihren Kämpfen mit einem veralteten Urheberrecht und präsentieren ihren persönlichen Lieblingsremix. Ergänzt werden diese Gespräche durch Beiträge der Remixkünstlerin Cornelia Sollfrank, des Musikers Georg Fischer, des Creative-Commons-Gründers Lawrence Lessig, des Urheberrechtsexperten Till Kreutzer, des Journalisten und Meme-Experten Dirk von Gehlen und anderen.

Der Band ist damit auch unmittelbares Ergebnis jener inzwischen 45 Gesprächen mit Remixerinnen und Remixern, die wir im Laufe des letzten Jahres hier auf rechtaufremix.org veröffentlicht haben.

(more...) Leonhard Dobusch in Veranstaltung
Kommentieren

Remixerinnen und Remixer des Jahres 2013: All together now!

In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Die Remixer/innen 2013.

Avatar_en_03Ein guter Remix greift das Original auf, fügt eigene Gedanken hinzu, variiert und verfremdet, lässt aber das Ausgangsmaterial, die eigentlichen Künstler strahlen (#14), gelingt eine Balance zwischen der Wiedererkennung und neuen persönlichen Ausdrucksformen (#1). Ein guter Remix lässt in der Bearbeitung eine eigene kreative Leistung erkennen, die sich vom bloßen Zitat des Original klar unterscheidet (#20). Im Grunde nutzt bzw. abstrahiert ein guter Remix die Originalspuren so, dass das Original zu erkennen ist, der Remix aber gleichzeitig trotzdem wie ein neuer Track klingt, vom alten Charme vielleicht Teile beinhaltet, aber auch den (im besten Fall) unverwechselbaren Stil des Remixers unschwer erkennen lässt (#2). Und vor allem muss es grooven (#29).

Die gleichen Zutaten können unterschiedliche Ergebnisse produzieren (#23). Einige Remixes wollen auf rein visueller Ebene fesseln, andere mit Schenkelklopfer Humor unterhalten – und das ist gut so! (#5). Sobald ein Werk veröffentlicht wird, entzieht es sich mehr oder weniger der Kontrolle und geht im besten Fall in eine Art Allgemeingut über (#25). Musik materialisiert sich nicht mehr vorrangig in und mit der Produktion von abgeschlossenen Werken, sondern verkörpert Reflexionsweisen; es geht heute um Handlungen und Haltungen parallel zur Kunst. Dabei kann die Kunst (Remix) auch vom Werk (Original) distanziert, entkoppelt und/oder systematisch infrage gestellt werden (#7).

(more...) Leonhard Dobusch in Interview
Kommentieren

Remix hilft Originalen: Studie zu ökonomischen Folgen von Sampling

In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Eine Studie zum ökonomischen Verhältnis von Remix und Original.

Bislang gibt es kaum empirische Studien darüber, welche Folgen ein Remix für das Original hat – und zwar weder was die (möglicherweise: veränderte) Rezeption eines Werkes noch was die ökonomischen Auswirkungen betrifft. Nur anekdotisch lässt sich auf bekannte Beispiele verweisen, in denen erst der Remix eines Werkes auch dem Original und damit dessen Urheber zum Durchbruch verholfen hat. Eines der bekanntesten Beispiele dafür ist mit Sicherheit der Song „Thank You“ der britischen Sängern Dido. Nachdem „Thank You“ bereits 1998 erstmals veröffentlicht worden war, avancierte er erst 2000 zu Didos bislang größtem Hit, nachdem Eminem die erste Strophe in seinem Song „Stan“ gesampelt hatte.

Während in diesem Fall die Rechte geklärt waren und Dido teilweise sogar gemeinsam mit Eminem bei Konzerten auftrat, war das bei einem anderen prominenten Beispiel nicht der Fall. Wie DIE ZEIT im April diesen Jahres in einem ausführlichen Porträt berichtete, war Asaf Avidan ursprünglich überhaupt nicht von dem Wankelmut-Remix (siehe auch Embed-Video) seines Songs „One Day“ begeistert, der ihm letztlich zu weltweitem Erfolg verhelfen sollte:

(more...) Leonhard Dobusch in Recht
2 Kommentare

Remix im Wahlkampf: Ein Best-of

Wahlkampfzeit ist Remixzeit. Unter sonst unüblicher durchaus üblicher, parteiübergreifender Missachtung von Urheberrechten, wird im Wahlkampf geremixt was das Zeug hält. Auch hier zeigt sich, was die Initiative für ein Recht auf Remix nun schon seit einiger Zeit zu vermitteln sucht: ein Recht auf Remix ist eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit in der digitalen Gesellschaft

Das beginnt bei dem wohl besten Geh-Wählen-Spot aller Zeiten, der noch dazu aus dem in Sachen Urheberrecht ansonsten wenig zimperlichen Gewerkschaftsumfeld stammt – aber vielleicht können sich die Urheberrechts-Hardliner von ver.di ja einmal bei ihren Kollegen von der IG Metall zeigen lassen, wie kreativ-politisches Remixen funktioniert. So nämlich:

Nicht fehlen dürfen im Wahlkampf die auch sonst sehr beliebten Plakat-Remix-Tools (vgl. z.B. den Telekom– sowie den Vodafail-Remixer). Empfohlen sei hier beispielsweise der CDU-Wahlplakat-Generator der Titanic, dem  beispielsweise folgender Remix entstammt:

titanic-cdu-remix

Remix-Wahlkampf findet aber nicht nur im Internet statt. Wie Bln.fm dokumentiert hat, erfreut sich auch Offline-Wahlkampf-Remix wachsender und ebenfalls parteiübergreifender Beliebtheit. Eine kleine Auswahl:

(more...) Leonhard Dobusch in Allgemein
Kommentieren

„Recht auf Remix“: Für einen Neustart der Urheberrechtsdebatte

Mit www.rechtaufremix.org startet der Digitale Gesellschaft e. V. eine Kampagne für die gesetzliche Verankerung von Remixrechten.

Mit dem Internet sind Remix und andere Formen kreativer Kopie Teil des kommunikativen Alltags breiter Bevölkerungsschichten geworden. Im aktuellen Urheberrecht sind Remix und Remixkultur allerdings nicht vorgesehen. Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V., sieht deshalb Handlungsbedarf: „Ein Recht auf Remix ist inzwischen eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit in einer digitalen Gesellschaft.

Die derzeitige Rechtslage sei zum Nachteil aller Beteiligten: Wer Werke verändert und anderen zugänglich macht, riskiert abgemahnt zu werden, gleichzeitig bekommen die Urheber der verwendeten Werke keine Vergütung. Der Vorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. sieht stattdessen ein Bündel aus drei vergüteten Kreativitätsrechten vor:

  • Das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht – Beispiel: Hintergrundmusik im Handy-Video)
  • Das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Remixrecht – Beispiel: Fake-Trailer einer Fernsehserie)
  • Das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung, Remixes auch kommerziell zu verwerten. (Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashup via iTunes)

Zum Start bietet die Kampagnenseite www.rechtaufremix.org Informationen über die dafür notwendigen Reformen, ein Blog mit Beiträgen zum Thema, sowie eine Petition. Unterzeichner werden gebeten, den Link zu ihrem ganz persönlichen Lieblings-Remix einzutragen. Leonhard Dobusch, Juniorprofessor an der FU Berlin und verantwortlich für Konzeption der Kampagne, erklärt dazu: „Wir möchten durch das Sammeln von beliebten Remixes dokumentieren, wie lebendig und wertvoll Remixkultur bereits heute ist.“ Unter allen Einreichungen werden im Herbst Remix-Awards in den Kategorien Musik, Video und Freestyle verliehen.

Außerdem kündigt Dobusch für den Herbst die Eröffnung eines digitalen Remix-Museums an: „Das Online-Museum wird Geschichte, Gegenwart und rechtliche Fragen von Remix und Remixkultur einer breiten Öffentlichkeit erlebbar machen.“ Als Kuratorinnen und Kuratoren für das Museum konnten unter anderem Dirk von Gehlen, Autor des Buchs „Mashup – Lob der Kopie“ und Prof. Dr. Susanne Regener, Inhaberin des Lehrstuhls für Mediengeschichte an der Universität Siegen gewonnen werden. „Nach dem Scheitern von ACTA wollen wir mit rechtaufremix.org zu einem konstruktiven Neustart der Urheberrechtsdebatte beitragen,“ so Markus Beckedahl abschließend.

Rückfragehinweis:
Für Rückfragen jeder Art steht der Verein unter der E-Mailadresse presse@digitalegesellschaft.de zur Verfügung. Interviewanfragen und Gesprächstermine werden ebenfalls über diese E-Mailadresse zeitnah koordiniert. Wahlweise ist unser Vorsitzender Markus Beckedahl unter 0177 7503541 erreichbar.

Bildmaterial und weitere Informationen zur Kampagne finden sich unter www.rechtaufremix.org.

(more...) Leonhard Dobusch in Allgemein
13 Kommentare

Urheberrechtrechtsreform zwischen Geheimverhandlungen und Crowdsourcing

Auf unterschiedlichen Ebenen – von internationalen Verträgen über die supranationale EU-Ebene bis hin zu einer nationalen Initiative in Finnland – wurden in den letzten Tagen Initiativen zur Reform des Urheberrechts bekannt, die schön die Bandbreite an möglichen Herangehensweisen illustrieren.

Nina Paley, CC-BY-SA

Nina Paley, CC-BY-SA, http://mimiandeunice.com/2011/05/23/copyright-reform/

Transatlantisches Freihandelsabkommen (TAFTA)

Am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz wurde bekannt, dass im Zuge der Verhandlungen rund um ein transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU auch Änderungen an Urheberrecht bzw. Copyright behandelt werden sollen. Über den konkreten Verhandlungsstand ist in bester ACTA-Tradition jedoch nichts bekannt. Monika Emert kann in ihrem Bereicht für heise.de deshalb auch nur spekulieren:

Unter dem Einfluss einer starken Unterhaltungsindustrie wird dabei gerade US-Unterhändlern nachgesagt, dass sie für Maximalforderungen im Urheberrecht eintreten.

In eine ähnliche Richtung gehen auch die Eindrücke der liberalen EU-Abgeordneten Marietje Schaake, die Emert in ihrem Beitrag zitiert:

Ich höre immer wieder, dass die USA und die EU in der Frage Schutz des Geistigen Eigentum gespalten seien. Tatsächlich aber gehen die Gräben quer durch die Gesellschaft auf beiden Seiten des Atlantik.

Ein umfassendes Abkommen wie TAFTA sei aber schwerer wegen einzelner Bestimmungen zu kippen als das beim Spezialabkommen ACTA der Fall war.

Angesichts des Lobby-Drucks von Seiten großer US-Unternehmen und dem schon bekannten Muster geheimer Verhandlungen scheint TAFTA also kaum das Forum für jene ausgewogene Reformen zu sein, die das Urheberrecht mit digitalem Alltagshandeln wieder versöhnen könnten; eher im Gegenteil, es würde mich nicht wundern, sollten einige Zombie-Passagen aus ACTA im Kontext von TAFTA wiederauferstehen.

EU-Ebene: „Lizenzen für Europa“

(more...) Leonhard Dobusch in netzpolitik.org, Recht
Kommentieren