(follow)

Mozilla Foundation startet Initiative für Urheberrechtsreform: „Make – Create – Innovate“

Mozilla-R2R-Petition

Während die Pläne der EU-Kommission zur anstehenden Urheberrechtsreform immer schlimmer konkreter werden, mischt sich mit der Mozilla Foundation jetzt ein neuer Akteur in die Urheberrechtsdebatte ein. Die gemeinnützige Stiftung ist Eigentümerin der Firefox-Entwicklerfirma Mozilla Corporation, und hat sich ganz allgemein der Förderung eines offenen Internets verschrieben. Von großer Bedeutung für Offenheit im Netz ist das Urheberrecht, weshalb Mozilla jetzt eine Petition mit dem Titel „Make – Create – Innovate“ (in der deutschen Variante „Erschaffen – Entwickeln – Innovieren“) mit drei Forderungen veröffentlicht hat:

  1. „EU-Urheberrecht auf den Stand des 21. Jahrhunderts bringen“: Das Urheberrecht sei „veraltet und maßlos restriktiv“, weshalb „Regeln aktualisiert und harmonisiert werden [müssen], damit im Internet Platz zum Basteln, Entwickeln, Teilen und Lernen ist. Bildung, Parodie, Panorama, Remix und Analyse sollten nicht rechtswidrig sein.“
  2. „Das neue Urheberrecht offen und flexibel gestalten, um Innovation und Kreativität zu fördern“: Die Offenheit des europäischen Urheberrechts soll „z.B. durch eine Ausnahme für UGC (User Generated Content) und eine Klausel, gleich einer offenen Norm, Kulanz oder Fair Use“ erreicht werden. Es geht also auch Mozilla um die Einführung eines Recht auf Remix.
  3. „Das Internet schützen“: Hiermit möchte Mozilla, „das Prinzip der erlaubnisfreien Innovation im Urheberrecht schützen“, das die Stiftung dadurch bedroht sieht, dass „Plattformen für alle Online-Aktivitäten haftbar gemacht werden können“ und so „eine enorme Abschreckungswirkung im Bereich der Meinungsäußerung“ drohe.

Zum Einstieg fragt Mozilla danach, ob den Leuten eigentlich bewusst ist, dass Internet-Meme häufig illegal sind, genauso wie die Verbreitung von Fotos des Eifelturms bei Nacht oder bestimmte Nutzungsarten im Bildungsbereich. Unterstützen kann man die Petition hier.

Dies ist ein Crosspost von netzpolitik.org.

(more...) Leonhard Dobusch in netzpolitik.org
1 Kommentar

Remixer #51 Addictive TV: „Bilder haben ihren eigenen Rhythmus“

In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Addictive TV.

logo-addictive-tvGraham und Mark sind die Remix- und Mashup-Künstler hinter Addictive TV. Sie samplen die verschiedensten Typen von Video- und Audiomaterial um damit neue Werke zu erstellen.

Könnt ihr euch kurz vorstellen und etwas über eure Arbeit erzählen?

Graham: Wir sind Addictive TV, wir sind zu zweit, ich bin Graham und das ist Mark. Wir sind Audio-Video-Remixer und Mashup-Künstler und wir machen unsere Musik mittels Sampling. Wir tun das bereits seit längerer Zeit und waren ein Teil der frühen Pioniertag dieser Szene vor rund 15 bis 20 Jahren. Wir samplen Filme, TV, Konzertmitschnitte, Musikvideos oder sogar Fußball und erzeugen neue Tracks und Mashups von diesen Samples, indem wir Audio und Video zusammenbelassen. Ein gutes Beispiel ist der Track „Beam Up The Bass“, bei dem wir die klassische Star-Trek-Serie remixen – alle diese fantastischen 1960er Jahre Sounds von Phasern, Kommunikatoren und gebeamten Menschen, bis hin zu den Schiebetüren der Enterprise; wir haben unseren Track erstellt in dem wir alle diese Sounds verwendet haben, aber gleichzeitig die Bilder mitübernommen haben – wenn man die Musik hört, sieht man also auch die Töne.

Mark: Ja, in diesem unserem Stil haben wir über die Jahre eine Vielzahl alternativer Trailer für Filme von Hollywood Studios wie Paramount oder 20th Century Fox wie Fast&Furious oder Slumdog Millionaire erstellt und vor längerer Zeit waren wir auch in die Entwicklung der DVD Turntables durch Pioneer involviert. Mein eigener Hintergrund ist der eines Mashup-DJs und -Produzenten seit den frühen 2000er Jahren. Ich firmiere dort unter dem Namen Go Home Productions und habe Remixes für Künstler wie David Bowie, Alicia Keys, Gang of Four oder Kasabian produziert und bin tatsächlich für das erste, offiziell geklärte Mashup-Album „Mashed“ von EMI vor etwa zehn Jahren verantwortlich – Remixen liegt mir also im Blut!

Was macht für Euch einen guten Remix aus?

(more...) Leonhard Dobusch in Interview
1 Kommentar

Sampling vor dem Verfassungsgericht: Eine kommentierte Presseschau

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe verhandelte gestern zur Frage, ob auch für die Übernahme kleinster Teile eines Musikstücks – im konkreten Fall geht es um ein zweisekündiges Sample von Kraftwerks „Metall auf Metall“ – die Klärung von Rechten erfordert. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits zwei Mal, 2008 und 2012, zu Gunsten der Rechteinhaber am Song „Metall auf Metall“ entschieden. Konkret ging es nicht um Urheberrecht im engeren Sinn, sondern um das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers. Der BGH war in seinem Urteil der Meinung, dass Sampling nicht erlaubt sein soll, wenn es einem „durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten“ möglich wäre, die besagte Tonfolge selbst einzuspielen. Mit anderen Worten, Musikproduzenten sollen sich nicht durch Sampling auf Kosten anderer etwas ersparen.

Kraftwerk live in Stockholm (Bild: Andréas Hagström, CC-BY-SA)

Kraftwerk live in Stockholm (Bild: Andréas Hagström, CC-BY-SA)

Diese Entscheidung greift jedoch gleich doppelt zu kurz: Erstens ist Sampling heute längst nicht nur mehr etwas, das professionelle Musikproduzenten tun. Diese jedoch weiterhin als Maßstab heranzuziehen verhindert jede Form von nicht-kommerziellem Sampling und behindert so digitale Remix- und Mashupkultur. Zweitens geht es beim Sampling in der Regel nicht nur um die bloße Tonfolge, sondern ist Sampling auch eine kulturelle Referenz, ein Verweis, eine Auseinandersetzung mit anderen Werken. Ein Sample ist eben mehr als eine Tonfolge, sondern kann vielmehr ein Tonzitat sein, wo es gerade um die Erkenn- und Zuordenbarkeit zum zitierten Werk geht.

Im aktuellen Verfahren vor dem BVG geht es jetzt um die Frage, ob durch diese Entscheidungen des BGH das Grundrecht auf Kunstfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt worden ist. Mit anderen Worten, es gilt zu klären, ob es nicht zumindest in sehr engen Grenzen soetwas wie ein grundrechtlich geschütztes „Recht auf Remix“ gibt.

(more...) Leonhard Dobusch in netzpolitik.org
Kommentieren

Konferenzpanel „Urheberrecht, Technologie und künstlerische Produktion“ am 9.9.2015 bei der Konferenz „Die Versprechungen des Rechts“ (Berlin)

Die Versprechungen des Rechts

Vom 9. bis 11. September 2015 findet an der Humboldt-Universität zu Berlin die Konferenz „Die Versprechungen des Rechts“ statt. Es ist die mittlerweile dritte Zusammenkunft der deutschsprachigen Rechtssoziologievereinigungen.

Ein Blick auf das umfangreiche Programm verrät, dass es auch ein Panel mit dem Titel „Urheberrecht, Technologie und künstlerische Produktion“ (Session 3D) geben wird. Die Idee dieses Panels ist, juristische und sozialwissenschaftliche Perspektiven auf das Verhältnis von urheberrechtlichen Anforderungen und künstlerischer Produktion zu erhalten. In insgesamt vier Vorträgen und einer gemeinsamen Diskussion sollen die Versprechungen des Urheberrechts ausgelotet und an den praktischen Beispielen von Musik- und Filmproduktion veranschaulicht werden.

Das Panel wird gemeinsam organisiert von Frédéric Döhl (Institut für Musik und Musikwissenschaft, TU Dortmund), Georg Fischer (Graduiertenkolleg Innovationsgesellschaft heute, Institut für Soziologie, TU Berlin), Rike Maier (Alexander von Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft) und Holger Schwetter (Institut für Soziologie, TU Dresden). Es findet statt am 9. September von 16.30 bis 18.00 Uhr.

Programm:

  • Rike Maier: Urheberrecht und Technik am Beispiel von Hosting-Plattformen
  • Frédéric Döhl: Jenseits des Urheberrechts: Zur Figur des Produzenten am Beispiel des Mashup-Genres
  • Georg Fischer: Musik, Verwertung, Gesellschaft – Digitale Musikproduktion zwischen Remix, Rechteklärung und referentieller Kreativität
  • Holger Schwetter: Vom pragmatischen Umgang unabhängiger Musiker mit dem Urheberrecht
  • Gemeinsame Diskussion

Weitere Informationen finden sich hinter diesen Links:

Hauptseite der Konferenz

Abstract des Panels und der einzelnen Vorträge

(more...) Georg Fischer in Allgemein
Kommentieren

Remixer #50 David Wessel: „Ich erhalte täglich zwischen drei und fünf Strikes“

In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Anlässlich des 50. Beitrags in der Serie haben wir ein zweites Interview mit unserem allersten Interviewpartner geführt: David Wessel aka Mashup-Germany.

David Wessel aka Mashup Germany

David Wessel aka Mashup Germany

David Wessel ist gebürtiger Kölner mit amerkanischem Reisepass und wohnt in Frankfurt. Unter dem Namen Mashup Germany produziert er seit einigen Jahren sehr erfolgreich Audiomashups und veröffentlicht diese kostenlos im Internet. Er unterstützt die Initiative für ein Recht auf Remix seit Beginn und war im Mai 2013 auch der erste Interviewpartner in dieser Serie, sprach dabei vom „größten Generationenkonflikt seit der 68er-Bewegung„. Wie rechtlich prekär sein Schaffen ist, wurde aber gerade kürzlich erst wieder deutlich, als Soundcloud seinen Account wegen multipler Urheberrechtsverletzung gesperrt hat.

Lieber David, Du kämpfst gerade mit Soundcloud – was ist passiert…

Mein Soundcloud Account „MashupGermany“ wurde gesperrt, nachdem er seinen dritten sogenannten „Strike“ wegen Verstöße gegen das Urheberrecht erhalten hat. Überlichweise wird ein solcher Account nach sieben Tagen gelöscht. Mein Account ist immer noch online, allerdings kann ich ihn nicht mehr aktiv verwenden und erhalte täglich zwischen drei und fünf weiterer Strikes. In den Jahren zuvor wurde ich in Ruhe gelassen.

…und was ist das Problem?

Wie man der Presse entnehmen kann, ist Soundcloud derzeit erheblichen Druck seitens der Major Labels ausgesetzt, und die Verschärfung ihrer Take-Down-Policy, bzw. dessen strikte Anwendung, könnte das Result dessen sein. Vielleicht wurde aber auch nur der Content-Erkennungsalgorithmus verbessert oder die Umstellung meines Accounts auf das hypeddit-System, bei dem der User einen Kommentar zum Track hinterlassen muss, bevor er diesen herunterladen kann, könnte schlafende Geister geweckt haben. Das sind aber alles nur Spekulationen.

Hast Du versucht, mit den Labels Kontakt aufzunehmen? Wie war deren Reaktion?

Ich habe mit der Copyrightabteilung der Sony gesprochen. Diese haben sehr verständnisvoll reagiert, leider sind aber auch ihnen die Hände gebunden. Die Strikes kamen von der IFPI, die die Sony weltweit bei der Durchsetzung ihres Urheber- und Leistungsschutzanrechts vertritt.

Einer der Strikes war wegen „Wadde Funk Da“, eine Produktion, die ich für Brainpool und meinen Besuch bei TV Total produziert hatte. Leider galten die erworbenen Rechte nur im Rahmen der Sendung und nicht etwa für den Stream auf Soundcloud. Ein weiterer Strike galt meinem „REBOOT:SUMMER“ DJ Mix, der über 90 Minuten lang ist. Leider konnte mir weder Soundcloud noch die Sony den beanstandeten Content nennen, so dass ich gar keine Möglichkeit habe, diesen und den dritten Strike von der Universal Music Group auf den „UPPERS & DOWNERS“ Mashup Mix, clearen zu können.

Wenn Dein Account geschlossen werden sollte, hast Du dann schon Pläne und Ideen für eine Alternative?

Aktuell verfolge ich verschiedene Ansätze, wie ich meine Mashups künftig präsentieren werde. Dies beinhaltet allerdings auch eine Variante, die vollständig auf Downloads verzichtet. Das fände ich sehr schade, aber die aktuelle Situation lässt bald nichts anderes mehr zu.

Du hast mittlerweile über 250.000 Facebook-Fans, das sind eigentlich Popstar-Dimensionen. Im Radio werden Deine Mashups aber kaum gespielt – gibt es da eigentlich Anfragen von Radiosendern?

Meine Mashups laufen regelmäßig bei fast allen deutschen Sendern. Bei 1Live begleite ich das Programm beispielsweise seit ca. einem Jahr regelmäßig mit neuen Mixen und Mashups beispielsweise für Rock am Ring oder die 1Live Krone. In die Tagesrotation schaffen es Mashups allerdings äußerst selten, was primär an der ungeklärten rechtlichen Situation liegt.

Deswegen haben wir auch vor ca. zwei Jahren den online Mashup Radiokanal bei Iloveradio.de gestartet, den ich musikalisch gestalte und auf dem die besten Mashups aus aller Welt 24/7 laufen. Vor gut einem Jahr haben wir zudem die deutschen Mashup-Charts gestartet, um insbesondere Newcomer der Szene zu fördern.

Schon vor langer Zeit hast Du Dich wie viele andere Mashup-Künstler für ein „Recht auf Remix“ ausgesprochen. Es gibt aber kaum Mainstream-Künstler, die sich auch dazu äußern (wollen) – woran liegt das?

Weil der Leidensdruck nicht hoch genug ist und aus Angst vor Repression. Wer sich erhebt, um zu sprechen macht sich sich sichtbar und vergrößert seine potentielle Angriffsfläche. Davor schrecken viele, insbesondere bekanntere Künstler, zurück. Zudem wechseln viele der Besagten früher oder später in das Segment der monetisierbaren Eigenproduktion.

Wie geht es allgemein bei Dir weiter?

Gerade konnte ich mich in Schweden eine Woche lang von den vergangenen Festivalwochen erholen. Ich saß viel im Flieger und wurde häufig mit Farbe oder Wasser beworfen. Jetzt stehen noch einige Festivals an und dann möchte ich mich, bevor im Herbst die nächste Clubtour startet, wieder auf die Produktion konzentrieren. In den nächsten Monaten stehen dann auch die „Deep Exception – Vol.3“, ein DeepHouse-Mashup-Set, sowie das Mashup zur „1Live Krone 2015“ an. Es bleibt also spannend.

(more...) Leonhard Dobusch in Interview
2 Kommentare

Kampf gegen restriktive Sampling-Urteile: Stellungnahme des Digitale Gesellschaft e. V.

Eine der stärksten Einschränkungen von Remixkunst und -kultur in Deutschland ist eine über die Maßen restriktive Rechtsprechung des BGH zum Thema Sampling. Im Zuge einer Verfassungsbeschwerde gegen die BGH-Entscheidungen „Metall auf Metall“ hat der Digitale Gesellschaft e. V. jetzt eine Stellungnahme abgeben (PDF):

In seiner Stellungnahme kritisiert der Digitale Gesellschaft e.V. die Rechtsprechung des BGH unter anderem als Hindernis für die soziokulturelle Fortentwicklung. Bei der Herleitung des Maßstabs für die Zulässigkeit des Samplings lässt das Gericht außer Acht, dass digitale Technologien und digitale Vernetzung schon seit Jahren in der Breite der Bevölkerung angelangt sind. Viele Menschen, die nicht als professionelle Musikproduzenten arbeiten, nutzen daher heute nahezu ständig elektronische Werkzeuge, mit denen sie in einfacher Weise bestehende mediale Inhalte zitieren, umgestalten und verbreiten können. Weitaus schwieriger ist es für diese Menschen jedoch, einzelne Sequenzen einer bestehenden Aufnahme nachzuproduzieren. Indem der BGH für die Zulässigkeit des Samplings darauf abstellt, ob ein durchschnittlicher professioneller Musikproduzent zum Nachspielen des betreffenden Ausschnitts in der Lage wäre, werden Phänomene wie Remix, MashUp und Mem, die im Internet längst zu alltäglichen Kommunikations- und Kulturtechniken avanciert sind, weitestgehend illegalisiert.

Hintergründe zu den Verfahren „Metall auf Metall“ liefert auch eines der Exponate in der Sammlung „Recht“ des digitalen Remix-Museums.

(more...) Leonhard Dobusch in Recht
Kommentieren

Remixer #49 DJ Spooky: „Musik ist nie abgeschlossen, sondern ein Prozess“

In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: DJ Spooky.

DJ Spooky (Foto: Paul Miller, under CC BY 3.0)

DJ Spooky (Foto: Paul Miller, under CC BY 3.0)

Normalerweise veröffentlichen wir in dieser Serie nur Beiträge und Interviews mit Remixerinnen und Remixern, die wir selbst verfasst haben. Ein kürzlich unter dem Titel „‚Das Konzept der Originalität ist überholt'“ erschienenes Interview mit DJ Spooky passt allerdings dermaßen gut in unsere Reihe, dass wir hier nur kurz daraus zitieren und ansonsten auf den NZZ-Volltext verlinken:

Wie halten Sie es denn mit Ihren eigenen musikalischen Produktionen, darf jeder einfach auf diese zurückgreifen, um sie weiter zu verarbeiten?

Ich habe nichts dagegen, wenn andere meine Musik samplen – jedenfalls muss niemand eine Rechtsklage von mir befürchten. Weil ich Musik nie als abgeschlossenen Gegenstand betrachte, sondern vielmehr als einen Prozess. Eine Metapher, die sich immerzu rekontextualisieren lässt.

Sie nennen Ihr künstlerisches Konzept eines ständigen Remix «afrofuturistisch». Viele denken da erst einmal an Sun Ras theatralische Roben und die Anrufung ferner Planeten.

Es gibt leider viele Missverständnisse um den Begriff «Afrofuturismus»: Selbst die Frisur von Pop-Sängerinnen wie Janelle Monae reicht heute aus, um sie in diesen Topf zu werfen. Das ist natürlich Quatsch. Sun Ra hat im Ausserirdischen die Überwindung von Klischees gesucht. So ähnlich sehe ich das auch: Afrofuturismus beziehungsweise die afrikanische Kultur – ob sie nun in Afrika oder von schwarzen Menschen der Diaspora geschaffen wird – ist stets offen für neue Einflüsse gewesen. Diese Kultur überwindet Essenzialismen und öffnet die Tür für eine hypermultikulturelle Zukunft, eine Revision all der Nationalgrenzen, die wir in den letzten Jahrhunderten in den Sand gezeichnet haben. Denn hier liegt der Ursprung aller heutigen Konflikte – sei es in Palästina, Syrien oder im Irak.

Sie halten das poetische Konzept des Afrofuturismus für die Grundlage der digitalen Weltkultur?

Die afrikanische Idee einer Open-Source-Kultur stand doch Modell sowohl für I-Tunes und Google als auch für die ganze rhizomatische Art des Geschichtenerzählens im Internet. Marshall McLuhan sprach schon in den 1960er Jahren von einem «New Africa». Er meinte damit eine Kultur des geteilten Wissens, des ständigen Austauschens und Modifizierens. Hip-Hop ist vor vierzig Jahren aus diesem Geist entstanden, heute beflügelt er die App-Designer.

Hier geht es zum Interview in voller Länge.

(more...) Leonhard Dobusch in Interview
Kommentieren

Recht auf Remix bei der #rp15: „Wider die Bewilligungskultur im Netz“

Die Initiative für ein Recht auf Remix wurde vor mittlerweile zwei Jahren auf der re:publica 2013 der Öffentlichkeit vorgestellt und war von Anfang an als längerfristiges Projekt angelegt. Dementsprechend öffnete auf der re:publica 2014 das online Remix-Museum seine digitalen Pforten.Und auch auf der re:publica 2015 war die Initiative für ein Recht auf Remix wieder präsent.

Neben einem kurzen Update über die Initiative gleich zu Beginn des Netzpolitischen Abends des Digitale Gesellschaft e. V., ging es auch im Vortrag von Leonhard Dobusch „Wider die Bewilligungskultur im Netz“ unter anderem um Recht auf Remix:

Zum Thema des Vortrags erschien während der re:publica auch noch ein Interview bei heise.de:

Wer profitiert zur Zeit von der aktuellen Rechtslage?

Die einzigen, die die Rechtefrage wirklich effizient geklärt kriegen, sind wenige große Unternehmen, vor allem Google. Weitergedacht heißt das: Manche Sachen kann ich eigentlich nur über die Google-Tochter Youtube auf legale Weise machen. Deutschland ist eine Ausnahme, wegen des Streits zwischen Youtube und der Gema. Die US-Sängerin Taylor Swift hat bekanntermaßen aus Protest über zu niedrige Einnahmen und die angebliche Kostenloskultur ihre Songs aus Spotify abgezogen. Auf Youtube aber sind alle ihre Lieder verfügbar.

Was würden Sie sich für die Zukunft wünschen?

Wir brauchen Tarife für neue Nutzungsformen, da sind die Verwertungsgesellschaften gefordert. Eine Lösung für alte Bücher und Filme wäre eine pauschale Lizenzierung nach Vorbild des Extended Collective Licensings in Norwegen. Für Mashups und Remixes bräuchte man einfach einen entsprechenden Gema-Tarif. Für Coverversionen gibt es den schon, warum bietet die Gema keine Remix-Tarife an? Und warum müssten neu entstehende Spotify-Wettbewerber die entsprechenden Rechte aufwändig einzeln klären? Das alles führt zu einer starken Einschränkung des Wettbewerbs. Statt um Nutzungskomfort und Qualität dreht sich der zur Zeit vor allem um die Frage, wo das Repertoire am wenigsten lückenhaft ist.

(more...) Alexander Sander in Interview
Kommentieren

Neues Exponat im Remix-Museum: Der „Amen Break“

Nach den letzten Erweiterungen des Remix-Museums in der Sammlung zu Visueller Medienkultur steuert dieses Mal Lorenz Gilli, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Medienästhetik der Universität Siegen, ein Exponat im Bereich Musik bei. Bei dem „Amen Break“ handelt es sich um „die Geschichte von 4 Takten – 6 Sekunden – Musik“:

(Public Domain, Quelle: Wikipedia)

(Public Domain, Quelle: Wikipedia)

Und welche Wirkungsmacht diese 6 Sekunden auf eine ganze Heerschar von Musikproduzenten und DJs ausüben konnte. Das Sample, dessen Geschichte hier erzählt wird, stammt aus dem Song “Amen, Brother” der Soul- und Gospelband The Winstons, der B-Seite der einzigen erfolgreichen Single der Band: “Color Him Father”. Der Song wäre wohl in den Archiven der Popgeschichte verschwunden, wenn nicht knapp 20 Jahre nach der Veröffentlichung HipHop-Produzenten den viertaktigen Drumbreak daraus gesampelt und damit dem “Amen Break” eine zweite, weitaus erfolgreichere Karriere beschert hätten. Anfang der 1990er Jahre griffen House- und Techno-DJs dann den “Amen Break” erneut auf und begründeten auf dessen Grundlage einen ganzen Musikstil: Drum’n’Bass.

Hier geht es zum Exponat im Remix-Museum.

(more...) Leonhard Dobusch in Remix-Museum
Kommentieren

Neues Exponat im Remix-Museum: „Vote Different“

Ein großer Vorteil eines digitalen Museums ist dessen unkomplizierte Erweiterbarkeit. Medien- und Sprachwissenschaftlerin Anett Holzheid hat diese Möglichkeit des online Remix-Museums in Form des neuen Exponats „Vote Different“ in der Sammlung zu „Visueller Medienkultur“ genutzt. Bei dem Exponat handelt es sich um einen inoffiziellen Anti-Hillary-Clinton-Remix im Rahmen der Vorwahlen zur US-Präsidentschaftswahl 2008, der sich bei Apples „1984“-Werbespot bedient, der wiederum Motive von George Orwells „1984“ aufgegriffen hatte.

Holzheid liefert Hintergründe zur Entstehung und Rezeption dieses politischen Remix-Videos:

(more...) Leonhard Dobusch in Remix-Museum
Kommentieren
1 / 1012345...10...Last »