(follow)

Remixer (2) DJ Bionic Kid: „Remix macht einen wesentlichen Teil der elektronischen Musikproduktion aus“

Waxolusionists (Bild: Bubu Dujmic)

Waxolusionists (Bild: Bubu Dujmic)

In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: DJ Bionic Kid, der seit 1993 als DJ und seit 1997 als aktiver Musiker und Produzent tätig ist, vor allem als Teil des Wiener Hip-Hop-Kollektivs der Waxolutionists.

Was macht für Dich einen guten Remix aus?

Je nachdem, welchen Zweck der Remix erfüllen soll – ein tanzbarer Remix für einen Kuschelrocksong oder eher ein künstlerischer, experimenteller Remix für genau das umgekehrte – gibt es für mich verschiedene wichtige Aspekte. Im Grunde nutzt bzw. abstrahiert ein guter Remix die Originalspuren so, dass das original zu erkennen ist, der Remix aber gleichzeitig trotzdem wie ein neuer Track klingt, vom alten Charme vielleicht Teile beinhaltet, aber auch den (im besten Fall) unverwechselbaren Stil des Remixers unschwer erkennen lässt. Wenn man hört, dass sich jemand Mühe gegeben hat und musikalisch gearbeitet hat, dann zeichnet das ebenfalls einen guten Mix aus. Viele Remixarbeiten sind leider oft nach Schema F produziert, oft geht es eher um den Namen des Remixers als um den tatsächlichen Inhalt.

Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

Ich habe mit Hiphop und Konsorten begonnen, ergo war bzw. ist Sampling ein ganz natürlicher Teil meiner Arbeit. Allerdings arbeite ich nicht gerne mit ganzen Loops oder größeren, sprich längeren Samples. Anders als bei frühen Hiphop-Tracks, manipuliere ich sehr gerne Samples, arbeite mit komplexeren Sample-Layers und versuche die Samples mit selbst Eingespieltem so zu kombinieren, dass man am Ende nicht weiss, was ist was.

Hast Du schon einmal aus nur aus rechtlichen Gründen ein Sample oder ähnliches nicht verwendet und warum?

Ich habe bisher nur bei kommerziellen produktionen, z.B. für Werbe-Jingles, auf die Verwendung von Samples verzichten müssen. Bei meinen bzw. unseren Eigenproduktionen ist das eigentlich hinfällig, wir bewegen uns fern ab von kommerzieller Nutzung, dafür reichen die verkauften Stückzahlen nicht aus.

(more...) Leonhard Dobusch in Interview
1 Kommentar

Remixer (1) David Wessel: „Der größte Generationenkonflikt seit der 68er-Bewegung“

David Wessel a.k.a. Ben Stilller

David Wessel a.k.a. Ben Stilller

In der Serie „Remixer/in“ erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remixkultur. Den Auftakt macht David Wessel von Mashup-Germany.

David Wessel, 29 Jahre alt, ist gebürtiger Kölner mit amerkanischem Reisepass und wohnt in Frankfurt. Nach einem Studium der Medien-Planung, -Entwicklung und -Beratung (kurz MPEB) begann er als als Mediaplaner in der Flugbranche zu arbeiten. Außerdem ist er seit einigen Jahren leidenschaftlicher Produzent von Audio-Mashups, die er unter „Mashup-Germany“ kostenlos im Internet veröffentlicht. Er nimmt dabei die Einzelelemente von bis zu 40 unterschiedlichen Songs um daraus neue, transformative Werke zu erstellen.

Was macht für Dich einen guten Remix aus?

Ein Remix ist in meinen Augen dann gelungen, wenn der Remixer durch die Bearbeitung der Originalinformation im Ergebnis eine Weiterentwicklung und/oder eine originelle Interpretation der selbigen erschaffen hat. Die Bewertung dessen ist natürlich höchst subjektiv, da ein Remix nichts anderes als ein nonverbaler Kommentar zu einer Information ist, dessen Aussage ausschließlich in der Art und Weise der Neuanordnung der Information steckt. Die Ausdrucksmöglichkeiten im klassischen Remix – Veränderung/Bearbeitung einer abgeschlossenen Informationseinheit – sind jedoch beschränkt. Erst durch die Technik des Mashens – Rekombination von Teilelementen mehrerer abgeschlossener Informationseinheiten untereinander -, die für mich die Weiterentwicklung des klassischen Remixes darstellt, erhalte ich die Werkzeuge,  um wie in meinem Fall aus unterschiedlichen musikalischen Informationen/Identitäten eine neue musikalische Identität, die vom Rezipienten auch als solche erkannt wird, entwickeln zu können.

Du schreibst auf Deiner Seite, dass Du kein Geld mit den Remixen verdienst – gleichzeitig kann man Dich aber für Live-Auftritte buchen. Remixt Du dann live oder spielst Du vorher erstellte Remixes von Dir? Und verdienst Du auf diese Weise nicht doch Geld mit Deiner Remixkunst?

Mir wäre es wirklich lieber von „Mashups“ als von „Remixen“ zu sprechen. Konkret:

  1. Ich stelle meine Mashups kostenlos und zur freien Verfügung ins Internet.
  2. Ich nehme kein Geld von Labels, Künsterln, Radiostationen. etc. für die Erstellung von Mashups oder die Verwendung eines bestimmten Interpreten und/oder Songs an.
  3. Meine Webseite ist, trotz sechsstelliger monatlicher Zugriffszahlen und dadurch entsprechend hoher Hostingkosten, werbefrei.
  4. Die Erlöse aus meinem „Merchandise“ Store werden vollständig gespendet (an Vezuthando e.V.)
  5. Ich mixe die von mir vorher erstellten Mashups bei Auftritten live und verändere sie. Ich mixe beispielsweise zusätzliche Gesangsspuren und/oder Effekte hinzu. Zusätzlich setze ich Livedrums ein – das sieht dann so aus:

(more...) Leonhard Dobusch in Interview
6 Kommentare

Interview zum Start von „Recht auf Remix“ mit Leonhard Dobusch

Leonhard Dobusch, Juniorprofessor an der FU Berlin und Mitglied des Digitale Gesellschaft e. V., war federführend in die Konzeption der Initiative „Recht auf Remix“ involviert. Eva Flecken von der Spreerunde hat ihn zum Start der Kampagne auf der re:publica 13 interviewt:

Ebenfalls online ist ein Video des netzpolitischen Nachmittags im Rahmen der re:publica 13, bei der die Initiative offiziell vorgestellt wurde.

(more...) Linnea Riensberg in Allgemein, Interview
1 Kommentar

„Recht auf Remix“: Für einen Neustart der Urheberrechtsdebatte

Mit www.rechtaufremix.org startet der Digitale Gesellschaft e. V. eine Kampagne für die gesetzliche Verankerung von Remixrechten.

Mit dem Internet sind Remix und andere Formen kreativer Kopie Teil des kommunikativen Alltags breiter Bevölkerungsschichten geworden. Im aktuellen Urheberrecht sind Remix und Remixkultur allerdings nicht vorgesehen. Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V., sieht deshalb Handlungsbedarf: „Ein Recht auf Remix ist inzwischen eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit in einer digitalen Gesellschaft.

Die derzeitige Rechtslage sei zum Nachteil aller Beteiligten: Wer Werke verändert und anderen zugänglich macht, riskiert abgemahnt zu werden, gleichzeitig bekommen die Urheber der verwendeten Werke keine Vergütung. Der Vorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. sieht stattdessen ein Bündel aus drei vergüteten Kreativitätsrechten vor:

  • Das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht – Beispiel: Hintergrundmusik im Handy-Video)
  • Das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Remixrecht – Beispiel: Fake-Trailer einer Fernsehserie)
  • Das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung, Remixes auch kommerziell zu verwerten. (Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashup via iTunes)

Zum Start bietet die Kampagnenseite www.rechtaufremix.org Informationen über die dafür notwendigen Reformen, ein Blog mit Beiträgen zum Thema, sowie eine Petition. Unterzeichner werden gebeten, den Link zu ihrem ganz persönlichen Lieblings-Remix einzutragen. Leonhard Dobusch, Juniorprofessor an der FU Berlin und verantwortlich für Konzeption der Kampagne, erklärt dazu: „Wir möchten durch das Sammeln von beliebten Remixes dokumentieren, wie lebendig und wertvoll Remixkultur bereits heute ist.“ Unter allen Einreichungen werden im Herbst Remix-Awards in den Kategorien Musik, Video und Freestyle verliehen.

Außerdem kündigt Dobusch für den Herbst die Eröffnung eines digitalen Remix-Museums an: „Das Online-Museum wird Geschichte, Gegenwart und rechtliche Fragen von Remix und Remixkultur einer breiten Öffentlichkeit erlebbar machen.“ Als Kuratorinnen und Kuratoren für das Museum konnten unter anderem Dirk von Gehlen, Autor des Buchs „Mashup – Lob der Kopie“ und Prof. Dr. Susanne Regener, Inhaberin des Lehrstuhls für Mediengeschichte an der Universität Siegen gewonnen werden. „Nach dem Scheitern von ACTA wollen wir mit rechtaufremix.org zu einem konstruktiven Neustart der Urheberrechtsdebatte beitragen,“ so Markus Beckedahl abschließend.

Rückfragehinweis:
Für Rückfragen jeder Art steht der Verein unter der E-Mailadresse presse@digitalegesellschaft.de zur Verfügung. Interviewanfragen und Gesprächstermine werden ebenfalls über diese E-Mailadresse zeitnah koordiniert. Wahlweise ist unser Vorsitzender Markus Beckedahl unter 0177 7503541 erreichbar.

Bildmaterial und weitere Informationen zur Kampagne finden sich unter www.rechtaufremix.org.

(more...) Leonhard Dobusch in Allgemein
13 Kommentare

(Fast) alle Urheberrechtsprobleme in einem Video: Andy Baio über die neue Prohibition

Andy Baio, einer der Gründer des XOXO Festivals, hat kürzlich ein Video von einem Vortrag veröffentlicht, der in sehenswerten 30 Minuten noch einmal fast all jene Dinge auf den Punkt bringt, die im derzeitigen Urheberrecht grundlegend falsch laufen.

Weil sich Andy Baio aber klarerweise auf die Situation in den USA bezieht, habe ich im folgenden noch einmal die zentralen Themen seines Vortrags aufgelistet und mit Links zu Blogeinträgen hier auf netzpolitik.org versehen, die sich mit den jeweiligen Themen auseinandergesetzt haben. Auf diese Weise wird zweierlei deutlich: Erstens, die genannten Probleme begleiten uns schon eine ganze Weile und werden sich nicht von alleine und auch nicht nur durch einfachere Lizenzierungsangebote lösen, wie die EU Kommission immer noch zu glauben scheint. Zweitens ist die Situation in Europa tendenziell noch schlechter als in den USA, obwohl es dort eine – wie Baio deutlich macht: unzureichende – Fair-Use-Klausel im Copyright gibt.

Urheberrecht, Internet-Memes und Remixkultur: Baio steigt mit Harlem Shake als dem jüngsten Beispiel für ein Internet-Meme ein, bei dem Rechteinhaber vom Verzicht auf Rechtsduchsetzung profitieren und gleichzeitig massenhaft kreative Potentiale breiter Bevölkerungsschichten aktiviert werden. Beobachten konnte man das auch schon am Vorgänger-Meme „Gangnam Style“: „Zur netzpolitischen Dimension von Gangnam Style„.

(more...) Leonhard Dobusch in Meme, netzpolitik.org, Recht
Kommentieren

Zur netzpolitischen Dimension von Heino: Covern erlaubt, Remixen verboten

Mit seiner jüngsten Albumveröffentlichung „Mit freundlichen Grüßen“ hat der Schlagersänger Heino einen neuen Rekord für den Verkauf von Musikalben im Internet aufgestellt. Die Besonderheit dieses Albums und wohl hauptausschlaggebend dafür, dass gerade ein Schlagersänger mit Kernzielgruppe 50+ die Download-Charts anführt, ist der Umstand, dass es sich um ein Album voller Coverversionen handelt.

Auf wohlkalkulierte Weise singt Heino auf seiner Platte Lieder von viele Jahre jüngeren KünstlerInnen im Bereich Pop (Sportfreunde Stiller, Nena), Hip-Hop (Fanta 4, Absolute Beginner), Punkrock (Die Ärzte) und Industrial-Rock (Rammstein) nach. Wie sich alleine durch die markante Stimme Heinos dadurch der Charakter der Stücke verändert, ist durchaus hörenswert.

(more...) Leonhard Dobusch in Kunst, netzpolitik.org
Kommentieren

Zur netzpolitischen Dimension von Maschek: Illegal erfolgreiches Remix-Kabarett

Am Rande einer parlamentarischen Enquete der österreichischen Grünen zum Thema Urheberrecht habe ich ein kurzes Interview mit Robert Stachel, Mitglied der Satire- und Kabarett-Gruppe Maschek. geführt. Wikipedia beschreibt das Konzept von Maschek. wie folgt:

„Das Konzept von ‚Maschek.‘ besteht aus der Live-Synchronisation von zusammengeschnittenen Fernseh-Passagen. Ihre Neuvertonungen geben dem Videomaterial eine völlig neue Handlung, verwandeln die originären Inhalte in eine absurde Fernsehsatire. Opfer dieser Satire sind häufig Prominente wie Papst Benedikt XVI., Heinz Fischer, Wolfgang Schüssel, Alfred Gusenbauer, Karl-Heinz Grasser, Angela Merkel, Maria Fekter, Arnold Schwarzenegger, Werner Faymann oder der 1994 verstorbene Fernsehclown Arminio Rothstein alias Clown Habakuk.“

In Österreich sind Maschek. mit diesem Konzept so erfolgreich, dass sie mittlerweile von ihrem Bühnenprogramm leben können. Außerdem sind sie ständiger Bestandteil verschiedener Fernsehformate wie beispielsweise „Willkommen Österreich“ des Duos Stermann & Grissemann.

In dem Interview berichtet Stachel von den urheberrechtlichen Herausforderungen, die mit der kabarettistischen Neusynchronisation von Filminhalten verbunden sind. Einerseits gestaltet sich die Klärung von Rechten selbst für die bloße Verwendung im Rahmen der Bühnenfauftritte von Maschek. bisweilen schwierig, vor allem wenn es sich um Amateurinhalte („Found Footage“, z.B. von YouTube) handelt. Andererseits bereitet es Maschek. Probleme, Videos von ihren kreativen Fortschöpfungen online zugänglich zu machen. Genau diese möglichst einfache Verbreitung ihrer Videos im Netz ist für Maschek. aber entscheidend:

(more...) Leonhard Dobusch in Kunst, netzpolitik.org
Kommentieren

Der Technoviking-Prozess: Urheberrecht und Internet-Memes

Das Technoviking Internet-Meme basiert auf einem Video aufgenommen im Rahmen der Fuckparade 2000 in Berlin, das der Video-Künstler Matthias Fritsch 2005 auf YouTube online gestellt hatte und das irgendwann im Laufe des Jahres 2007 viral geworden ist.

In der Regel verbreitet sich bei Internet-Memes (vgl. z.B. auch das Gangnam-Phänomen) nicht nur das Original, sondern es entstehen auch unzählige abgeleitete Werke. Eine schöne Auswahl von Technoviking-Remixes findet sich bei Know Your Meme, von denen auch das oben eingebettete Video stammt. Matthias Fritsch wiederum begann sich im Zuge des Technoviking-Memes stärker mit Meme-Kultur ganz allgemein auseinanderzusetzen und veröffentlichte beispielsweise 2010 einen Zusammenschnitt von Technoviking-Videos unter dem Titel „We, Technoviking„:

(more...) Leonhard Dobusch in Meme, netzpolitik.org
Kommentieren

Urheberrechtrechtsreform zwischen Geheimverhandlungen und Crowdsourcing

Auf unterschiedlichen Ebenen – von internationalen Verträgen über die supranationale EU-Ebene bis hin zu einer nationalen Initiative in Finnland – wurden in den letzten Tagen Initiativen zur Reform des Urheberrechts bekannt, die schön die Bandbreite an möglichen Herangehensweisen illustrieren.

Nina Paley, CC-BY-SA

Nina Paley, CC-BY-SA, http://mimiandeunice.com/2011/05/23/copyright-reform/

Transatlantisches Freihandelsabkommen (TAFTA)

Am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz wurde bekannt, dass im Zuge der Verhandlungen rund um ein transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU auch Änderungen an Urheberrecht bzw. Copyright behandelt werden sollen. Über den konkreten Verhandlungsstand ist in bester ACTA-Tradition jedoch nichts bekannt. Monika Emert kann in ihrem Bereicht für heise.de deshalb auch nur spekulieren:

Unter dem Einfluss einer starken Unterhaltungsindustrie wird dabei gerade US-Unterhändlern nachgesagt, dass sie für Maximalforderungen im Urheberrecht eintreten.

In eine ähnliche Richtung gehen auch die Eindrücke der liberalen EU-Abgeordneten Marietje Schaake, die Emert in ihrem Beitrag zitiert:

Ich höre immer wieder, dass die USA und die EU in der Frage Schutz des Geistigen Eigentum gespalten seien. Tatsächlich aber gehen die Gräben quer durch die Gesellschaft auf beiden Seiten des Atlantik.

Ein umfassendes Abkommen wie TAFTA sei aber schwerer wegen einzelner Bestimmungen zu kippen als das beim Spezialabkommen ACTA der Fall war.

Angesichts des Lobby-Drucks von Seiten großer US-Unternehmen und dem schon bekannten Muster geheimer Verhandlungen scheint TAFTA also kaum das Forum für jene ausgewogene Reformen zu sein, die das Urheberrecht mit digitalem Alltagshandeln wieder versöhnen könnten; eher im Gegenteil, es würde mich nicht wundern, sollten einige Zombie-Passagen aus ACTA im Kontext von TAFTA wiederauferstehen.

EU-Ebene: „Lizenzen für Europa“

(more...) Leonhard Dobusch in netzpolitik.org, Recht
Kommentieren

„Es ist ein weiter Weg bis dahin, dass die Leute begreifen, dass das Urheberrecht in seiner herkömmlichen Form keinen Sinn ergibt.“

Dieses Interview mit Lawrence Lessig zum zehnten Geburtstag von Creative Commons ist zuerst im „Jahrbuch Netzpolitik 2012 – Von A wie ACTA bis Z wie Zensur“ erschienen.

netzpolitik.org: Sicher hast du diese Frage schon viel zu oft beantwortet, aber warum habt ihr Creative Commons gegründet?

Lawrence Lessig:
Der konkrete Anlass war, dass wir damals den Fall Eldred vs. Ashcroft verhandelten, und Eric Eldred war skeptisch, ob wir den Fall gewinnen könnten. Und er sagte, er wolle sicherstellen, dass bei der Verhandlung nicht bloß ein verlorener Fall vor dem Supreme Court heraus käme, sondern dass daraus ein tragfähiges Fundament entstehen würde für das, was wir heute Freie Kultur nennen.

Ich fand das richtig; und ich erkannte (was noch wichtiger war), dass wir, um jemals echte Veränderungen zu bewirken, bei den Menschen selbst auf Verständnis hinwirken müssten. Das hier würde sich nicht von oben verordnen lassen, es würde von unten wachsen müssen. Also begannen einige von uns darüber zu sprechen, wie man so eine Bewegung schaffen könnte, um diese Idee umzusetzen: Wie man Menschen in die Lage versetzen könnte, zu zeigen, dass sie an keines der beiden Extreme glauben – weder an perfekte Kontrolle noch an den Verzicht auf sämtliche Rechte. Und das war die Initialzündung für Creative Commons.

netzpolitik.org: Es gab doch schon mehrere Open-Content-Lizenzen. Warum habt ihr eigene CC-Lizenzen entwickelt, statt zum Beispiel die bestehenden Lizenzen der Free Software Foundation zu unterstützen?

Lawrence Lessig: Das hatte zwei Gründe.

(more...) Gastbeitrag in Allgemein, Recht
Kommentieren
9 / 10« First...678910